Ich bin Diplomübersetzerin für Russisch, Kroatisch, Serbisch und Bosnisch.

Für die genannten Sprachen bin ich für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigt, darf also meine Übersetzungen auch „beglaubigen“, das heißt, die Übereinstimmung mit dem Originaldokument (Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung) mit einem Rundstempel bestätigen.

Die beglaubigten Übersetzungen sind vor Gerichten und Behörden im In- und Ausland rechtswirksam.